Niddataler Nachrichten 2023-23
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 24.11.2023 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 23/2023 Jahrgang 5 B auleitplanung der S tadt n iddatal , S tadtteil i lBenStadt Bebauungsplan I 3 „Im Auloch“ 1. Änderung und Erweiterung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von den Hinweisen (D 4) in die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (A 10.8) Aufnahme der Hinweise aus der Behördenbetei- ligung z.B. zum Schutz von Bodendenkmälern (D2) und zur Lage des Gebiets in einem Risikoge- biet außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Gebiete, die bei Versagen eines Deiches über- schwemmt werden können) (D 7) sowie zum Vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Sowie die Festsetzung weiterer artenschutzrecht- lich relevanter Höhlenbäume in der Plankarte. Die Grundzüge der Planung werden durch die Än- derung und Ergänzung des Planentwurfs nicht be- rührt. Die geänderten / ergänzten Planunterlagen (2. Entwurf) werden erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen erneut eingeholt. Für die erneute Beteiligung wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder er- gänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Das Plangebiet liegt sich am nordöstlichen Rand von Ilbenstadt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht der unten abge- bildeten Karte. (Anlage 1) Der 2. Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von Montag, dem 04.12.2023 - einschl. Freitag, dem 12.01.2024 in der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, Niddatal-Assenheim, Zimmer 201, während der allgemeinen Dienststunden (montags, mittwochs und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, frei- tags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) nach Terminvereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich, textlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- den. Gerne können diese auch an die E-Mail beteiligungsverfahren@plan-es. com gesendet werden. Die Stellung- nahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwä- gung innerhalb des Planverfahrens verwendet. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Die Plan- unterlagen können auf der Homepage der Stadt Niddatal unter www.niddatal.de und unter www. plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ bzw. „Bebauungspläne im Verfahren“ sowie unter ht- pps://Bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleu- nigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfah- rens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB ent- sprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von demUmweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monito- rings nach § 4c BauGB abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 3 „Im Auloch“ – 1. Änderung und Erweiterung hier: Räumlicher Geltungsbereich ohne Maßstab Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebau- ungsplans I3 „Im Auloch“ wurde am 11.05.2022 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal beschlossen. Parallel hierzu wur- de eine Veränderungssperre erlassen und am 20.05.2022 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2022 wurde der Entwurfs- und Offenlage- beschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunu- zungsverordnung (BauNVO). Im Mittelpunkt steht die planerische Absicht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Steuerung der städte- baulichen Entwicklung insbesondere im Bereich der hinteren Mühlgasse vorzunehmen, um somit eine mit dem Umfeld verträgliche Nutzung zu ge- währleisten. Insgesamt wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes I 3 „Im Auloch“ das städte- bauliche Ziel einer verträglichen Innenentwicklung verfolgt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung er- folgte nach ortsüblicher Bekanntmachung am 13.01.2023 im Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023 (einschließlich) durch Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB. Den berühr- ten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegen- heit zur Stellungnahme gegeben. (Anschreiben vom 16.01.2023, Frist: 24.02.2023 (einschließlich)) Aufgrund der im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnah- men wurde der Entwurf in mehreren Teilbereichen überarbeitet / ergänzt; insbesondere sind das in den Textlichen Festsetzungen des Bebauungs- plans: Redaktionelle Anpassung der Bezeichnung (Tief-) garage in Garagengeschoss (Tiefgarage) (Ziffer A 2.2 und 2.3 sowie B 10.3) Reduktion der zulässigen Farbtemperatur der Au- ßenbeleuchtung auf max. 3.000 Kelvin (warmwei- ße Lichtfarbe) Verschiebung der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorgesehenen Maßnahmen zur Ver- meidung artenschutzrechtlicher Verbote (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der
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