Niddataler Nachrichten 2023-23

Ausgabe 23/2023 Niddataler Nachrichten N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 8. Dezember 2023. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil I lbenstadt Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ Ökokontomaßnahme „Niederwiesen von Ilben- stadt“ (Maßnahme Nr. 2 (Gemarkung Ilben- stadt, Flur 7, Nr. 1/10 teilweise) und Nr. 3 (Ge- markung Ilbenstadt, Flur 7, Flst. 4/3 teilweise) zugeordnet werden. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwäge- vorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wor- den sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird dar- auf hingewiesen, dass der Entschä- digungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- durch herbeiführen, dass er die Leis- tung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsan- spruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes ge- mäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat den Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) so- wie die wasserwirtschaftliche Festsetzung gemäß § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) in ihrer Sitzung am 22.11.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung in Kraft. Der Bebauungsplan mit integrierter Gestal- tungssatzung und wasserwirtschaftlicher Fest- setzung, die Begründung und die zusammen- fassende Erklärung werden im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Niddatal-As- senheim, Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft als Ausgleich 248.488 Biotopwertpunkte aus der städtischen Externe Ausgleichsmaßnahme (Gemarkung Ilbenstadt, Flur 9, Flurstück 16 teilweise) genordet, ohne Maßstab Nov. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Dez. Jan. Feb. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des nor- malen Erscheinungstermins ein Sonderdruck heraus- gegeben. M üllabholung Fr., 24. November 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen Mo., 27. November 2023 - Grünabfall in allen Stadtteilen Mi., 29. November 2023 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 30. November 2023 - Restmüll Fr., 1. Dezember 2023 - Bioabfall Do., 7. Dezember 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 8. Dezember 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mit unserem Kleinbus/Elektrobus soll die Mobi- lität in Niddatal unter dem Motto „Bürger fahren Bürger“ verbessert werden. Der Bürgerbus ist telefonisch unter der Nummer 06034/9124-54 kostenfrei buchbar. B ürgerbus in Niddatal A bfallkalender Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.

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