Niddataler Nachrichten 2023-25
Ausgabe 25/2023 Niddataler Nachrichten A blesung der W asserzähler Sehr geehrte Hauseigentümer/innen, in der Zeit vom 27.12.2023 – 10.01.2024 findet wieder die jährliche Ermittlung Ihres Wasserverbrauches statt. Seit 2022 nutzt die Stadt Niddatal für die Ab- lesung der Wasserzähler die Software „WA- TERLOO“. Dadurch ist es nun möglich, die Ablesung des Wasserverbrauchs bis hin zur Verrechnung • bequem digital, • sehr viel effizienter und fehlerfrei, • sowie vollkommen kontaktlos zu gestalten. So läuft die Ablesung für Sie ab: Im Dezember erhalten Sie von uns entweder eine E-Mail mit der Aufforderung zur Able- sung, oder Sie bekommen die Ablesekarte direkt per Post zugesandt. Darin erhalten Sie auch noch einmal alle Informationen zum Vorgang. Um Schätzungen Ihres Verbrauchs zu vermeiden, bitten wir Sie, von den zahl- reichen kostenlosen Möglichkeiten der Zäh- lerstandsübermittlung auch Gebrauch zu machen. So können Sie Ihren Wasserzählerstand be- kanntgeben: 1. „WATERLOO 365 App“ Laden Sie die App dazu kostenlos vom App Store oder Google Play Store auf Ihr Smartphone 2. Online auf der WATERLOO Webseite Gehen Sie dafür auf www.zählerstand.io 3. QR-Code Scannen Sie dafür den blauen QR-Code am Ableseblatt mit Hilfe einer QR-Code Scanner App 4. WATERLOO Chatbot “Splashy” Den Chatbot finden Sie unter www.splashy.io 5. 24h-Hotline “WATER Voice” Wählen Sie dafür die am Ablesezettel ge- nannte Telefonnummer, wann immer Sie wollen 6. Ablesekarte per Post Schicken Sie die händisch ausgefüllte Ab- lesekarte per Post an die Stadtverwaltung zurück Wir empfehlen besonders, eine der digitalen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Ihre Vorteile dabei: • völlig kostenloser Service • jederzeit und ortsungebunden möglich • große Zeitersparnis • fehlerhafte Angaben werden automatisch erkannt • Übermittlungsbestätigung per Mail mög- lich • Daten landen sicher und automatisch in unserem System • kein händisches Übertragen mehr not- wendig Selbstverständlich ist auch die Übermittlung per Post weiterhin möglich. Wir bedanken uns im Voraus und bitten um zahlreiche Teilnahme bei der kommenden Ablesung! Ihr Team der Stadtwerke Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemein- deordnung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zu- letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Arti- kel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 11.12.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Spielapparatesteuer- satzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Ziffer 1 erhält nachfolgende Neufassung: § 3 Bemessungsgrundlagen Die Steuer bemisst sich: 1. zu § 2 Abs. 1 Nr. 1: nach der elektronisch gezählten Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Ent- nahmen abzüglich Röhren- bzw. Geld- schein-Dispenser-Auffüllungen); Artikel 2 § 7 Absatz 4 erhält nachfolgende Neufassung: § 7 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit (4) Bei der Besteuerung nach der Bruttokas- se sind den Steueranmeldungen nach Abs. 2 Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Geräte- typ, Gerätenummer, die fortlaufende Num- mer des Zählwerkausdruckes, die Spie- leinsätze, die Gewinne, den Kasseninhalt, Nachfüllungen, Tagesjournal, Auszahlvor- rat, Kasse, Türöffnungen und Spielstatistik enthalten müssen. In den Fällen, in denen der Steuerschuldner seinen Mitwirkungs- pflichten gemäß dieser Satzung nicht nachkommt, wird die Besteuerungsgrund- lage für die entsprechenden Zeiträume geschätzt und die Steuer durch Steuerbe- scheid festgesetzt. Artikel 3 § 8 erhält nachfolgende Neufassung: § 8 Steueraufsicht und Prüfungsvorschrift Die Stadt Niddatal, Steueramt, ist berechtigt, zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszei- ten zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Veranstaltungsräume zu betreten und Ge- schäftsunterlagen einzusehen, insbesondere die nach § 7 Abs. 4, die Vorlage aktueller Zähl- werksausdrucke zu verlangen sowie den Fis- kaldatenspeicher auszulesen. Artikel 4 § 10 wird mit nachfolgendem Wortlaut neu eingefügt: § 10 Übergangsvorschrift Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Sat- zung bereits aufgestellten Geräte sind dem Magistrat der Stadt Niddatal durch den Veran- stalter spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Satzung mitzuteilen. Artikel 5 § 11 erhält nachfolgende Neufassung: § 11 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung zur Spielapparate- steuersatzung tritt am Tage nach ihrer Veröf- fentlichung in den Niddataler Nachrichten in Kraft. Alle übrigen Bestimmungen der Spielappara- testeuersatzung vom 28.03.2023 werden nicht verändert. Niddatal, den 12.12.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister 1. Ä nderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwert (Spielapparatesteuersatzung) D ie S tadtbücherei informiert : Die Stadtbücherei macht Winterferien und ist daher seit Donnerstag, den 14.12.2023 bis Sonntag, den 07.01.2024 geschlossen. In dieser Zeit werden für ausgeliehene Me- dien keine Kosten entstehen. Der Zeitraum der Leihgabe wird automatisch bis zum 07.01.2024 verlängert. Über die Medienbox vor der Stadtbücherei können Medien be- dingt zurückgegeben werden, wir bitten je- doch davon abzusehen noch weiter Medien hineinzulegen, wenn die Box bereits voll ist. Die Stadtbücherei wünscht allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr. N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 12. Januar 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsan- spruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die je- weiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.
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