Niddataler Nachrichten 2023-25

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 22.12.2023 Niddataler Nachrichten i ale Ausgabe 25/2023 Jahrgang 5 als Ihr Bürgermeister möchte ich Ihnen einen herzlichen Weihnachtsgruß übermitteln. Ich hof- fe, dass Sie diese besondere Zeit des Jahres in vollen Zügen genießen können und dass Sie die Gelegenheit nutzen, um sich mit Ihren Lieben zu treffen und gemeinsam schöne Momente zu er- leben. Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen im vergan- genen Jahr aussprechen. Es ist mir eine große Ehre, Ihre Stadt zu repräsentieren und für Ihr Wohl zu sorgen. Ich bin stets bemüht, Ihre Anliegen zu hören und nach besten Kräften zu lösen. Ein besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich eh- renamtlich in der vielfältigen Ver- einswelt Niddatals engagieren. Sie alle machen Niddatal lebens- und liebenswert. Nicht zuletzt bedanke ich mich auch ganz herz- lich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, des städtischen Bauhofs und der städtischen Kindertagesstätten für ihren un- ermüdlichen Einsatz und die gute Zusammen- arbeit - ohne sie könnten unsere Projekte nicht umgesetzt werden. Wie ich es bereits in meiner Haushaltsrede in der Stadtverordnetenversamm- lung am 22.11.2023 betont habe, sind sie die wahren „Stars“ Niddatals. Weihnachten ist eine Zeit der Besinnung und des Zusammenhalts. Es ist eine Zeit, um innezuhal- ten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Es ist jedoch auch eine Zeit, um sich auf das kommende Jahr vorzubereiten und neue Ziele zu setzen. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes Weih- nachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2024. Mögen Ihre Wünsche in Erfüllung gehen und möge Ihnen Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit stets zur Seite stehen. Ihr Michael Hahn Bürgermeister g russWort l iebe b ürgererinnen und b ürger , Für das Umlegungsgebiet „An der Steinkau- te“ in der Gemarkung: Ilbenstadt, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur 8. Vorwegnahme ge- mäß der Beschlussfassung vom 19.12.2023 unanfechtbar geworden ist. Diese 8.Vorwegnahme betrifft die Ordnungs- nummern 1, 6, 7, 8, 10, 17, 20 und 21. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentü- mer werden hiermit in den Besitz der zuge- teilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Niddatal, schriftlich oder zur Nie- derschrift zu erheben. Niddatal, den 20.12.2023 gez.: Michael Hahn Bürgermeister b ekAnntmAchung der u nAnfechtbArkeit Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans zur 8. Vorwegnahme der Entscheidung für den Bereich der Bodenordnung „An der Steinkaute“ gemäß § 71 BauGB. A mtliche b ekAnntmAchung der s tAdt n iddAtAl Umlegung „Am alten Erbstädter Weg“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestands- verzeichnisses Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungs- gebiets aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern. In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück mindestens aufgeführt 1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentü- mer; 2. die grundbuch- und katastermäßige Be- zeichnung, die Größe und die im Liegen- schaftskataster angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie 3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetra- genen Lasten und Beschränkungen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wer- den nach § 53 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht. Niddatal, den 20.12.2023 Magistrat der Stadt Niddatal als Umlegungsstelle gez. Michael Hahn Bürgermeister Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bestandskarte und die nachste- hend unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungs- gebietes „Am alten Erbstädter Weg“ in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 01.02.2024, in der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Stadt Niddatal, Rathaus, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Zimmer 201, während den all- gemeinen Dienststunden Mo., Mi. u. Do. von 8:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Di. von 8:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. von 8:30 - 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeich- nis können während dieser Zeit eingesehen und gegebenenfalls Berichtigungen bean- tragt werden. In den unter § 53 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB aufgeführten Teil des Bestandsver- zeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. a bFallkaleNder 2024 Der neue Abfallkalender für 2024 ist als Download (pdf und ics) auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.

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