Niddataler Nachrichten 2024-01

Ausgabe 01/2024 Niddataler Nachrichten 1. Haushaltssatzung der Stadt Niddatal 2024 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnishaushalt - im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 24) 22.209.489,00 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 25) 22.184.839,00 Euro mit einem Saldo von 24.650,00 Euro - im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 27) 0,00 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 28) 0,00 Euro mit einem Saldo von 0,00 Euro mit einem Überschuss von (Pos. 30) 24.650,00 Euro im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19) 626.786,00 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) 6.947.823,00 Euro Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) 7.022.500,00 Euro mit einem Saldo von (Pos. 29) -74.677,00 Euro Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) 0,00 Euro Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) 608.000,00 Euro mit einem Saldo von (Pos. 33) -608.000,00 Euro mit einem Zahlungsmittelüberschuss von (Pos. 34) -55.891,00 Euro festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Inves- titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt. § 4 Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. H aushaltssatzung und B ekanntmachung der H aushaltsatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2024 - Seite 1

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