Niddataler Nachrichten 2024-01
Ausgabe 01/2024 Niddataler Nachrichten § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 542 % 2. Gewerbesteuer auf 380 % § 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2023 beschlossene Stellenplan. § 8 1. Ein erheblicher Umfang im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO (Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung) liegt vor, wenn der Betrag der bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendun- gen des Ergebnishaushaltes oder 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt. 2. Der Magistrat entscheidet über die Leistungen von Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO, sofern diese nicht als „erheblich“ anzusehen werden. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von jeweils 50.000 Euro gelten dabei als „nicht erheblich“. Niddatal, den 12.12.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2024 enthält keine genehmigungsbedürftige Teile nach § 97a HGO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 26.01.2024 in der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Bürgerbüro, zu den üblichen Öffnungs-zeiten der Stadtverwaltung aus. Niddatal, den 11.01.2024 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister H aushaltssatzung und B ekanntmachung der H aushaltsatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2024 - Seite 2
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