Niddataler Nachrichten 2024-06
Ausgabe 06/2024 Niddataler Nachrichten Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsan- spruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die je- weiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. M üllabholung Fr., 22. März 2024 - Bioabfall Fr., 22. März 2024 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mi., 27. März 2024 - Tonnentausch falls erforderlich Di., 2. April 2024 - Restmüll Mo., 8. April 2024 - Bioabfall Do., 11. April 2024 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 12. April 2024 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 12. April 2024 - Altpapier Seit den späten 1960er Jahren überträgt die 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023) zu- verlässig Strom und trägt somit zur Versor- gungssicherheit in der Region bei. Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist ein Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslas- tungsgrenze kommt. Die mit Hochtempe- raturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4.000 A (Netz- verstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertra- gungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundes- netzagentur als Projekt P211 im Netzent- wicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet. TenneT führt im Rahmen des Genehmi- gungsverfahrens Kartierungen als Vorarbei- ten entlang der ganzen Trasse durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeu- tung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt bei bestimmten Artengruppen die konkrete Überprüfung auf den von der Leitungstras- se betroffenen Grundstücken, um ein land- schaftsökologisches Gesamtbild zu bekom- men. Beauftragte Firmen Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Umweltplanung, Raiffeisenstr. 7, 35410 Hungen. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entspre- chendes Schreiben ausweisen. Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen Der zeitliche Ablauf der Kartierungen ori- entiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Um- ständen, wie der Witterung, ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flächen entlang der Tras- se betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken, für den dort spezi- ell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Für die Kar- tierungen müssen nicht nur landwirtschaftli- che, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grund- stücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartie- rungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilwei- se müssen die Kartierungen wiederholt wer- den. Werden Kartierhilfen ausgebracht, so verbleiben diese über einen längeren Zeit- A nkündigung der K artierungen für die N etzverstärkung der 380- k V-L eitung G iessen /N ord - K arben Durchführung auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Wettenberg, Gießen, Linden, Langgöns, Pohlheim, Münzenberg, Rockenberg, Bad Nauheim, Wölfersheim, Friedberg (Hessen), Niddatal, Karben und Schöneck raum auf den Flächen und werden regelmä- ßig kontrolliert. Die nachfolgend genannten Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstü- cken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen Im Regelfall werden keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es den- noch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Art und Umfang der Kartierungsarbeiten mit Ausbringung von Kartierhilfen Ausbringen von Haselmaus-Neströhren Das Ausbringen von Neströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um gegebenen- falls den Nachweis eines Vorkommens der Haselmaus zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß be- gangen, um möglichst geschützte und stö- rungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Plastikröhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Haselmäuse ihre Nes- ter bauen können. Horchboxen, nächtliche Transektbegehung und Netzfänge (Fledermäuse) Zur Erfassung von Fledermäusen werden in geeigneten Lebensräumen sogenannte Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute von Fledermäusen aufzeich- nen. Hierdurch können die unterschiedli- chen Fledermausarten bestimmt werden. Ebenfalls zum Nachweis von Fledermausar- ten werden nächtliche Transektbegehungen durchgeführt. Die Bereiche werden in der Regel entlang von Wegen nachts begangen und dabei werden Fledermausrufe mit einem Fledermausdetektor aufgezeichnet. In einem weiteren Schritt werden zudem auf den Flä- chen noch nächtliche Netzfänge durchge- führt. Hierfür werden Netze ausgebracht und während der Nacht überwacht und am Mor- gen wieder abgebaut. Dies kann an mehre- ren Tagen (auch nicht aufeinander folgend) erfolgen. Amphibien und Reptilien Für die Kartierung der Amphibien werden, neben der Erfassung und Bestimmung durch Sichtbeobachtungen und Laichplatzkartie- rungen, künstliche Verstecke oder Wasser- fallen (Reusen) verwendet. Zur Erfassung der Reptilien finden Sichtbeobachtungen statt. Zudem werden künstliche Verstecke ausgebracht. Brutvögel, Rastvögel und xylobionte Käfer Die Kartierung der Brutvögel, Rastvögel und der Käfer erfolgt lediglich durch Bege- hungen. Ein Ausbringen von Kartierhilfen ist hierbei nicht notwendig. Feldhamster Für die Kartierung der Feldhamster werden die Felder entlang der Fahrspuren der land- wirtschaftlichen Fahrzeuge begangen, um Bauten ausfindig zu machen. Hierbei werden ebenfalls keine Kartierhilfen ausgebracht. Termine Beginn der Kartierungen: April 2024 Voraussichtlicher Abschluss der Kartierun- gen: Juni 2025 Gesetzliche Grundlage Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durch- geführt. Weitere Informationen Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie der bei- gefügten Flurstückliste entnehmen, die Sie auch auf unserer Projektwebseite im Internet nachsehen können: https://www.tennet.eu/de/projekte/netzver- staerkung-borken-giessennord-karben Ihr Ansprechpartner Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne ent- gegen. Bitte wenden Sie sich an: Dr. Marco Bräuer T +49 (0)177 3473896 E marco.braeuer@tennet.eu tennet.eu
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