Niddataler Nachrichten 2024-06

Ausgabe 06/2024 Niddataler Nachrichten B etretungsverbot des F euchtwiesengebietes in Niddatal-Ilbenstadt „Niederwiesen“ ist in der Zeit vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 untersagt! Zeitlich befristete Schutzanordnung zum Schutz von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe im Gemarkungsbereich „Nie- derwiesen“ in der Gemarkung Ilbenstadt vom 15.02.2024 -Amtliche Bekanntmachungen für den Wetteraukreis (Amtsblatt)- Ausgenommen sind lediglich Handlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaft- lichen Bodennutzung und der Jagd, soweit hier- bei die geschützten Vogelarten nicht absichtlich beeinträchtigt werden. Weiterhin vom Betretungsverbot ausgenom- men sind ebenso zwingend erforderliche Maß- nahmen zur Überwachung, Unterhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Ver- und Ent- sorgungsanlagen. Zuwiderhandlungen stellen nach § 69 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG Ordnungswidrigkei- ten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://wetteraukreis.de/fileadmin/user_upload/ media/imperia/md/content/aktuelles/amts- blatt/8-2024.pdf Friedberg, 15.02.2024 Gez.: Jan Weckler, Landrat D as W ahlamt informiert ! W ahlhelferinnen und W ahlhelfer gesucht ! Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Neben Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durch- führung der bevorstehenden Wahl weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Persönliche Voraussetzung Um Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie: • am Wahltag Deutscher im Sinne des Ar- tikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein • das 16. Lebensjahr vollendet haben (unter 18 Jahre mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein Aufgaben im Wahlvorstand - Begleitung der ordnungsgemäßen Durch- führung der Wahlhandlung in den Wahllo- kalen - Überprüfung der Wahlberechtigung - Aushändigung der Stimmzettel - Ab 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses - Erstellung einer Wahlniederschrift Zeitlicher Aufwand Die Stimmabgabe in den 6 Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllo- kal zu erledigen. In der Zeit der Stimmabga- be sind die Wahllokale mit min. drei Wahl- helferinnen/ Wahlhelfer zu besetzen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein. Entschädigung Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelfe- rin/ jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Auf- wandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter: Stadtverwaltung Niddatal -Wahlamt- Hauptstraße 2 61194 Niddatal Telefon-Nr.: 06034/ 91 24-39 E-Mail: wahl@niddatal.de Die Stadtwerke der Stadt Niddatal sucht ab sofort eine Installateurin/ einen Installateur (m/w/d) der vorwiegend gegen Abend Wasserzähler in Privathaushalten tauschen möchte. Die Wechsel umfassen Haushalte im gesamten Stadtgebiet der Stadt Niddatal. Sie bringen mit: Freude an Ihrer Arbeit Wir bieten: - Geringfügige Beschäftigung - Einzahlung in die Zusatzversorgungs- kasse - Es gelten alle Vorschriften des TvöD und dem öffentlichen Dienst Sie haben Interesse an einer Mitarbeit in un- serem Team der Stadtwerke, dann senden Sie uns bitte eine aussagekräftige Bewer- bung und einen Lebenslauf an bewerbung@ niddatal.de oder an den Magistrat der Stadt Niddatal Stadtwerke Herr Herdt Hauptstr. 2, 61194 Niddatal Für Rückfragen steht Ihnen Herr Herdt unter der Telefon-Nr. 06034 / 91 24 53 gerne zur Verfügung. Im Hinblick auf die Korrespondenz bitten wir um Angabe der E-Mail-Adresse. Die Bewer- bungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adres- sierter Rückumschlag beigefügt ist. N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 12. April 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen.

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