Niddataler Nachrichten 2024-09
Ausgabe 09/2024 Niddataler Nachrichten erzeichnis und die E rteilung von W ahlscheinen für die W ahl ament am 09.06.2024 1. Am Sonntag, den 09.06.2024 findet in der Bun- desrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Niddatal ist in folgende 6 Wahlbezir- ke eingeteilt: In den Wahlbenachrichtigungen , die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die 4 Briefwahlvorstände treten zur Ermitt- lung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im - Briefwahlbezirk 90001, Assenheim 1 = Gaststätte Roma II, Rosenstube, Haupt- straße 2, 61194 Niddatal, - Briefwahlbezirk 90002, Assenheim 2 = Stadtverwaltung Niddatal, Trauzimmer, Zimmer-Nr.: 105 im 1. Obergeschoss, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, - Briefwahlbezirk 90003, Bönstadt u. Kai- chen = Stadtverwaltung Niddatal, Kleiner Saal, EG, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal und - Briefwahlbezirk 90004, Ilbenstadt = Stadtbücherei Assenheim, EG links, Haupt- straße 5/10, 61194 Niddatal zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in des- sen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Uni- onsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. W ahlbekanntmachung Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je- der Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlau- fender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeich- nung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvor- schlagsberechtigten einen Kreis für die Kenn- zeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem be- sonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stim- mabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses imWahl- bezirk sind öffentlich . Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl- geschäfts möglich ist. 5. Wähler , die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises /der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimm- zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag so- wie einen amtlichenWahlbriefumschlag beschaf- fen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens amWahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann seinWahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben . Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzu- lässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abga- be seiner Stimme gehindert ist, kann sich hier- zu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europa- wahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Er- gebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wirdmit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jah- ren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent- gegen der Wahlentscheidung des Wahlberech- tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei- dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Niddatal, den 06.05.2024 Der Magistrat der Stadt Niddatal Michael Hahn Wahlleiter Wahlbekanntmachung Am Sonntag, den 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr . Die Stadt Nid atal ist i f l ende 6 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk- Nr. Bezeichnung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums mit Anschrift 1 Assenheim I Städtischer Kindergarten Assenheim, Geschwister-Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal 2 Assenheim II Städtischer Kindergarten Assenheim, Geschwister-Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal 3 Bönstadt Feuerwehrhaus Bönstadt, Sternbacher Str. 2, 61194 Niddatal 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Str. 26, 61194 Niddatal 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Str. 26, 61194 Niddatal 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal In den Wahlbenachrichtigungen , die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die 4 Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im - Briefwahlbezirk 90001, Assenheim 1 = Gaststätte Roma II, Rosenstube, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, - Briefwahlbezirk 90002, Assenheim 2 = Stadtverwaltung Niddatal, Trauzimmer, Zimmer- Nr.: 105 im 1. Obergeschoss, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, - Briefwahlbezirk 90003, Bönstadt u. Kaichen = Stadtverwaltung Niddatal, Kleiner Saal, EG, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal und - Briefwahlbezirk 90004, Ilbenstadt = Stadtbücherei Assenheim, EG links, Hauptstraße 5/10, 61194 Niddatal zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler aben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger ein n gültig n Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. lagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per- son nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang- nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, Sonntag bis 18.00 Uhr , eingeht. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe sei- ner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmab- gabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleis- tung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Deutsche Post unentgeltlich befördert. Niddatal, den 22.04.2024 Der Magistrat der Stadt Niddatal Michael Hahn, Wahlleiter
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