Niddataler Nachrichten 2024-09

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 10.05.2024 Niddataler Nachrichten N d a Ausgabe 09/2024 Jahrgang 6 Inkrafttreten des Bebauungsplans Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 29.04.2024 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a Bauge- setzbuch (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan I3 „Im Auloch“ 1. Änderung und Erweiterung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die in- tegrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunut- zungsverordnung (BauNVO). ImMittelpunkt steht die planerische Absicht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Steuerung der städte- baulichen Entwicklung insbesondere im Bereich der hinteren Mühlgasse vorzunehmen, um somit eine mit dem Umfeld verträgliche Nutzung zu ge- währleisten. Insgesamt wird mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes I 3 „Im Auloch“ das städtebauliche Ziel einer verträgli- chen Innenentwicklung verfolgt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- plans entspricht der unten abgebildeten Karte. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan, die Begründung hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 BauGB) und die Vorschriften, auf die in den Text- lichen Festsetzungen Bezug genommen wird (u.a. DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte B auleitplanung der s tadt n iddatal , s tadtteil i lBenstadt Bebauungsplan I3 „Im Auloch“ 1. Änderung und Erweiterung im Hochbau, DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“, DIN 19731 „Bodenbe- schaffenheit - Verwertung von Bodenmateri- al“), werden ab sofort in den Büroräumen der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, Nid- datal-Assenheim, Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft er- teilt. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die o.g. Unterlagen ergänzend (ohne DIN-Vorschriften) unter www.niddatal.de ins Internet gestellt. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hinge- wiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und/oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Stadt Niddatal unter Darlegung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beacht- lich sind (§ 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hinge- wiesen, dass der Entschädi- gungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädi- gung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich- tigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird. Magistrat der Stadt Niddatal Michael Hahn Bürgermeister Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab) e inladung zur Jahreshauptversammlung 2024 des För- derkreises der Geschwister-Scholl-Schule Nid- datal e.V. am Donnerstag, den 23. Mai 2024 um 18:00 Uhr in den Musiksaal der Geschwis- ter-Scholl-Schule Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Kassenwartin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassen- prüfer a) Wahlleiter/in b) Erste/r Vorsitzende/r c) Erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r d) Zweite/r stellvertretende/r Vorsitzerde/r e) Kassenwart/in f) Schriftführer/in g) Beisitzer/in h) 2 Kassenprüfer/innen 7. Änderung der Satzung: § 7 Mitgliederversammlung: Abs. 4, Bewilli- gung von Einzelanschaffungen 8. Freigabe von Mitteln: a) Finanzierung des Projektes Trommelzau- ber (6.000,- Euro) b) Zuschuss für die Anschaffung von Schul- planern (2.000,- Euro) 9. Bekanntgabe und Festlegung Veranstaltungs- termine (Schulfest, Weihnachtscafe, etc.) 10. Anträge 11. Verschiedenes (Anregungen/Erwartungen/Kri- tik/Wünsche der Mitglieder) Anträge zur Versammlung sind bis spätestens 15. Mai 2024 in schriftlicher Forman den Ersten Vorsitzenden, Dr. Bernhard Hertel, zu richten. Der Vorstand erhofft sich eine rege Beteiligung, da nur durch das Mitwirken vieler Vereinsmitglieder eine erfolgreiche Arbeit zu gewährleisten ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernhard Hertel, Erster Vorsitzender

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