Niddataler Nachrichten 2024-10

Ausgabe 10/2024 Niddataler Nachrichten E inwohnerstatistik Mit dem Stichtag 31.12.2023 hat die Stadt Niddatal 10.113 Einwohner. Das sind 2 Einwohner mit Hauptwohnung in Niddatal mehr als am 30.06.2023. Auf die Stadtteile verteilt sind es 4.108 Ein- wohner in Assenheim, 1.660 Einwohner in Bönstadt, 3.189 Einwohner in Ilbenstadt und 1.156 Einwohner in Kaichen. Im 10-Jahres-Vergleich (31.12.2013) sind es heute 237 Einwohner mehr in Assen- heim, 84 Einwohner mehr in Bönstadt, 420 Einwohner mehr in Ilbenstadt und 107 Ein- wohner mehr in Kaichen. 1. Am Sonntag, den 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Niddatal ist in folgende 6 Wahl- bezirke eingeteilt: In den Wahlbenachrichtigungen , die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl- berechtigte zu wählen hat. Die 4 Briefwahlvorstände treten zur Er- mittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im - Briefwahlbezirk 90001, Assenheim 1 = Gaststätte Roma II, Rosenstube, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, - Briefwahlbezirk 90002, Assenheim 2 = Stadtverwaltung Niddatal, Trauzim- mer, Zimmer-Nr.: 105 im 1. Oberge- schoss, Hauptstraße 2, 61194 Nidda- tal, - Briefwahlbezirk 90003, Bönstadt u. Kaichen = Stadtverwaltung Niddatal, Kleiner Saal, EG, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal und - Briefwahlbezirk 90004, Ilbenstadt = Stadtbücherei Assenheim, EG links, Hauptstraße 5/10, 61194 Niddatal zu- sammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetra- gen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichti- gung und einen amtlichen Personalaus- weis - Unionsbürger einen gültigen Iden- titätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzet- teln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausge- händigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. W ahlbekanntmachung Der Stimmzettel enthält jeweils unter fort- laufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie je- weils die ersten 10 Bewerber der zugelas- senen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberech- tigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Wei- se ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge- setztes Kreuz oder auf andere Weise ein- deutig kenntlich macht, welchem Wahl- vorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vomWähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im An- schluss an die Wahlhandlung erfolgen- de Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich . Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- schäfts möglich ist. 5. Wähler , die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem belie- bigen Wahlbezirk des Kreises /der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtli- chen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefum- schlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abge- geben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl- recht nur einmal und nur persönlich ausüben . Das gilt auch für Wahlberech- tigte, die zugleich in einem anderen Mit- gliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter an- stelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behin- derung an der Abgabe sei- ner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußer- ten Wahlentscheidung beschränkt. Un- zulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten er- setzt oder verändert oder wenn ein Inter- essenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein un- richtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent- gegen der Wahlentscheidung des Wahl- berechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist straf- bar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafge- setzbuches). Niddatal, den 06.05.2024 Der Magistrat der Stadt Niddatal Michael Hahn Wahlleiter Wahlbekanntmachung Am Sonntag, den 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert v . 0 Uhr bis 18.00 Uh . Die Stadt Niddatal ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk- Nr. Bezeichnung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums mit Anschrift 1 Assenheim I Städtischer Kindergarten Assenheim, Geschwister-Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal 2 Assenheim II Städtischer Kindergarten Assenheim, Geschwister-Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal 3 Bönstadt Feuerwehrhaus Bönstadt, Sternbacher Str. 2, 61194 Niddatal 4 Ilbenstadt I Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Str. 26, 61194 Niddatal 5 Ilbenstadt II Bürgerhaus Ilbenstadt, Hanauer Str. 26, 61194 Niddatal 6 Kaichen Bürgerhaus Kaichen, Sonnenweg 14, 61194 Niddatal In hlb nachrichtigung n , die den Wahlbe echtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind d r Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die 4 Briefwahlv t nde treten zur Ermittlung de Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im - Briefwahlbezirk 90001, Assenheim 1 = Gaststätte Roma II, Rosenstube, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, - Briefwahlbezirk 90002, Assenheim 2 = Stadtverwaltung Niddatal, Trauzimmer, Zimmer- Nr.: 105 im 1. Obergeschoss, Hauptstraße 2, 61194 Nid atal, - Briefwahlbezirk 90003, Bönstadt u. Kaichen = Sta tverwaltung Niddatal, Kleiner Saal, EG, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal und - Brief l ezirk 90004, Ilbenstadt = Stadtbücherei Assenheim, EG links, Hauptstraße 5/10, 61194 Ni datal z sammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

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