Niddataler Nachrichten 2024-11
Ausgabe 11/2024 Niddataler Nachrichten E inwohnerstatistik Mit dem Stichtag 31.12.2023 hat die Stadt Niddatal 10.113 Einwohner. Das sind 2 Einwohner mit Hauptwohnung in Niddatal mehr als am 30.06.2023. Auf die Stadtteile verteilt sind es 4.108 Ein- wohner in Assenheim, 1.660 Einwohner in Bönstadt, 3.189 Einwohner in Ilbenstadt und 1.156 Einwohner in Kaichen. Im 10-Jahres-Vergleich (31.12.2013) sind es heute 237 Einwohner mehr in Assen- heim, 84 Einwohner mehr in Bönstadt, 420 Einwohner mehr in Ilbenstadt und 107 Ein- wohner mehr in Kaichen. Die Stadt Niddatal erhebt wie nahezu alle hessischen Städte und Gemeinden eine jähr- liche Hundesteuer. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hunde- steuersatzung der Stadt Niddatal. Die jährli- che Hundesteuer in Niddatal beträgt aktuell für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 95 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 105 Euro. Der jährliche Steu- ersatz für einen „gefährlichen Hund“ beträgt aktuell 750 Euro. Die jährliche Festsetzung der Hundesteuer setzt jedoch voraus, dass dem Steueramt der Stadt Niddatal alle „Vierbeiner“ bekannt sind. Aktuell muss jedoch festgestellt wer- den, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Niddatal nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme nach § 14 der Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Niddatal in der Zeit bis zum 13. Juli 2024 durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH (mit Sitz in Düren) aufgesucht. Diese sind wo- chentags in der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr D as S teueramt N iddatal informiert ! Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Niddatal und samstags zwischen 10 und 17 Uhr im Stadtgebiet unterwegs. DiedurchdieStadtNiddatal beauftragteFirma Springer wird durch Befragung den vorhan- denen Hundebestand feststellen. Dazu tra- gen die Mitarbeiter der Firma Springer sicht- bar eine von der Stadt Niddatal ausgestellten Ausweis. Zur Durchführung der Bestands- aufnahme werden die Wohnungen nicht be- treten und keine Steuern vor Ort erhoben. Falls während der Bestandsaufnahme nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müs- sen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro geltend gemacht werden. Daher wird allen Hundehalter empfohlen schnellstens ihre Hunde anzumelden, um Unannehmlichkeiten zu ersparen. Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal sowie das für die Hundesteueran- meldung erforderliche Formular sind auf der Homepage der Stadt Niddatal unter „www. niddatal.de“ zu finden. Für Rückfragen steht weiterhin das Steueramt Niddatal telefonisch unter 06034/ 9124-31 sowie per E-Mail unter „melanie.rothe@niddatal.de“ zur Verfügung. Als größter Pflegedienst im Verbandsgebiet suchen wir für unsere ambulante Station in Rosbach v. d. Höhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Kaufmann im Gesundheitswesen als kaufmännische Verwaltungsleitung (m/w/d) (25 Stunden/Woche) Das ist unser Angebot: • Ein angenehmes Arbeitsklima in einem offenen und zu- kunftsorientierten Team • Eine unbefristete Teilzeitarbeitsstelle und tarifgerechter Eingruppierung • Alle im öffentlichen Dienst geregelten Sozialleistungen • Ein verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabenge- biet in einer Sozialstation • Interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten Diese Verantwortung übertragen wir Ihnen: • Sie führen die Pflegestation gemeinsam mit der Pfle- gedienstleitung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Verwal- tungsbereich • Sie sind verantwortlich für die Buchhaltung und die Ma- terialbeschaffung • Sie erstellen die jeweiligen Jahresabschlüsse • Sie gestalten die Öffentlichkeitsarbeit der Station • Ebenso gehören zu Ihren Aufgaben das Erstellen von Verträgen und Statistiken, das Überprüfen von Abrech- nungen sowie die Fuhrparkverwaltung • Unseren Klienten und deren Angehörigen stehen Sie mit umfangreichem Fachwissen zur Seite • Sie arbeiten mit den Kranken- und Pflegekassen sowie weiteren externen Stellen eng zusammen Mit dieser Qualifikation gelingt Ihnen der Einstieg bei uns: • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Aus- und/oder Weiterbildung im Ge- sundheitswesen • Fachkenntnisse in den Bereichen Verwaltung im Ge- sundheitswesen und SGB V/XI bringen Sie unbedingt mit • Sie haben relevante Berufserfahrung, vielleicht sogar in einer ambulanten Pflegestation • Buchhaltung ist für Sie kein Neuland • Eigenständiges Arbeiten, ein freundliches und ser- viceorientiertes Wesen sowie gute EDV-Kenntnisse in MS-Office sind für Sie selbstverständlich Sie können sich für die genannten Aufgaben begeistern und sich in unseren Anforderungen wiederfinden? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewer- bung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) direkt über das Online-Bewerber-Tool https://www.rosbach-hessen.de/stadt-politik/stadt/stellen- ausschreibungen/ bis zum 8. Juni 2024. Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Ver- fahrens unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähi- gung bevorzugt berücksichtigt. Für zusätzliche Informationen steht Ihnen Frau Dienst, Personalservice, telefonisch unter 06003 – 822166 oder Frau Dittberner-Bäuerlein, PDL, telefonisch unter 06003 – 810124, zur Verfügung. Die Sozialstation für häusliche Pflege gibt wichtige Termine und Informationen für Pfle- gegeldempfänger bekannt. Bezieher von Pflegegeld der Pflegegrade 2 oder 3 müssen einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nachweisen. Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 ist dieser Nachweis sogar alle drei Monate erforderlich. Der Stichtag für das erste Halbjahr sowie für das zweite Quartal dieses Jahres ist der 30. Juni 2024. Es ist wichtig, diesen Termin nicht zu verpassen, da die Pflegekasse sonst das Pflegegeld kürzen kann. Interessierte und Angehörige können sich montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 06003 / 810 122 gerne an die Sozialstation „Ambulante Pflege Ro- D ie S ozialstation informiert über häusliche P flege bach v. d. Höhe, Niddatal und Wöllstadt“ wenden und einen Termin vereinbaren. Bei den Beratungsbesuchen werden die Pflegegeldempfänger und ihre Angehörigen über verschiedene Themen informiert. Dazu gehören unter anderem Hebe- und Lage- rungstechniken im Rahmen der Körperpfle- ge, Hilfsmittel zur Erleichterung der häusli- chen Pflege, Zuschussmöglichkeiten der Pflegekasse für die Wohnraumanpassung, Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege so- wie Gruppenangebote. Die Informationen aus dem Pflegeberatungs- besuch können auf Wunsch auch direkt an die Pflegekasse weitergeleitet werden. Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe Steffen Maar Bürgermeister Rosbach v. d. Höhe, den 14. Mai 2024
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1