Niddataler Nachrichten 2024-12

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 21.06.2024 Niddataler Nachrichten atal Ausgabe 12/2024 Jahrgang 6 Gz.: 2-BD-05-25-31-01-B-0004#007 Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen Verfahrensnummer: VF 2531 Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Nid- derau-Uferrandstreifen werden die Ergeb- nisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt: Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 30.11.2023 im Hessischen Hof, Nidderau erläutert worden sind und am 28.11.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16:30, am 29.11.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16:30 im Rathaus Nidderau, Am Steinweg 1, Raum 18 (1. Obergeschoss), 61130 Nidderau, aus- gelegen haben. Begründung Die Ergebnisse der Wertermittlung (Werter- mittlungskarte, -rahmen und Wertkorrektur- rahmen) sind den Beteiligten in einem An- hörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausge- legen. Es wurden keine Einwendungen vorge- bracht. Daher sind die Voraussetzungen für die Fes- testellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Er- gebnisse festzustellen. Bekanntmachung Die Feststellung der Ergebnisse der Werter- mittlung wird in der Flurbereinigungsgemein- de Stadt Nidderau und in den angrenzen- den Gemeinden Schöneck, Hammersbach, Stadt Bruchköbel, Altenstadt, Limeshain und Stadt Niddatal öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Er- gebnisse der Wertermittlung über die Inter- netadresse https://hvbg.hessen.de/VF2531 abrufbar. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erho- ben werden beim Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen oder bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Boden- management und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der a mt fÜr B odeNmaNagemeNt B ÜdiNgeN - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- chung. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/da- tenschutz eingesehen werden. Büdingen, den 03.06.2024 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - gez. Dr. Schweitzer, Amtsleiter a ufheBuNg der oVag w asseramPel Zum 31. Dezember 2023 wurde die Wasse- rampel der Oberhessischen Versorgungsbe- triebe AG (OVAG) offiziell aufgehoben. Die Maßnahme wurde ursprünglich eingeführt, um auf die kritische Situation der Wasser- versorgung aufmerksam zu machen und die Bevölkerung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser zu sensibilisieren. Dank der ergiebigen Niederschläge seit Herbst 2023 hat sich die Lage jedoch deutlich ent- spannt. Laut Aussagen der OVAG hat sich die Was- serversorgung durch die anhaltenden Re- genfälle wesentlich verbessert. Die Grund- wasserbestände, die in den vergangenen Jahren aufgrund der anhaltenden Trocken- heit stark gesunken waren, haben sich er- holt. Diese positive Entwicklung ermöglicht es, die Wasserampel, die in den letzten Jah- ren immer wieder grenzwertig zu Rot stand und damit signalisierte, dass Wassersparen notwendig ist, nun zurückzunehmen. „Die Niederschläge seit Herbst 2023 haben entscheidend zur Erholung der Grundwas- servorräte beigetragen“, so Bürgermeister Hahn. „Wir sind erleichtert, dass die Was- serversorgung wieder auf einem sicheren Ni- veau ist und die strengen Sparmaßnahmen vorerst nicht mehr notwendig sind.“ Die Aufhebung der Wasserampel zum Jah- resende stellt für die Region eine positive Wende dar und gibt Hoffnung auf eine sta- bilere Wasserversorgung in den kommenden Jahren. Die OVAG betont jedoch weiterhin die Bedeutung eines bewussten Umgangs mit Wasser, um auch in Zukunft gut gerüstet zu sein. Die Bevölkerung wird ermutigt, auch in Zei- ten ausreichender Wasserversorgung ver- antwortungsvoll mit dieser wertvollen Res- source umzugehen. Nur durch nachhaltiges Handeln kann langfristig sichergestellt wer- den, dass genügend Wasser für alle zur Ver- fügung steht. Mit dieser positiven Nachricht blickt die OVAG optimistisch in die Zukunft und be- dankt sich bei allen Bürgerinnen und Bür- gern für ihre Mithilfe und das Verständnis während der Zeit der Wasserknappheit. n IddaTaler n aChrIChTen Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 5. Juli 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen.

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