Niddataler Nachrichten 2024-13
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 05.07.2024 Niddataler Nachrichten id a Ausgabe 13/2024 Jahrgang 6 Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräu- men mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsauf- kommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überar- beiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a. M. und Wiesba- den. Die Entwürfe des • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teil- plan Regierungsbezirk Darmstadt Land- kreise • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teil- plan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesba- den a ufstelluNg VoN l ÄrmaKtioNsPlÄNeN nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teil- plan Verkehrsflughafen Frankfurt Main sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internet- seite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/ ) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitge- stellt. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungspor- tal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail oder postalisch er- folgen. Ferner können Anregungen und Vor- schläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht werden. Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3, Lärmaktionsplanung 64278 Darmstadt beteiligung-lap@rpda.hessen.de Darmstadt, den 24. Juni 2024 Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3 – 66 i 05.06 Umlegungverfahren: „Am alten Erbstädter Weg“ Gemarkung Kaichen Flur 6 Im Rahmen des Umlegungsverfahrens „Am alten Erbstädter Weg“ wird gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 24.04.2024 beschlossene Um- legungsplan mit Ablauf des 26.06.2024 un- anfechtbar geworden ist. Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung in Kraft. Damit wird nach § 72 Abs.1 BauGB der bis- herige Rechtszustand durch den in dem Um- legungsplan vorgesehenen neuen Rechts- zustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Nach § 64 Abs.2 BauGB sind die Geldleis- tungen fällig Der Umlegungsplan „Am alten Erbstädter Weg“ kann insbesondere bis zur Berichti- gung des Grundbuchs im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Zimmer 201, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann inner- halb eines Monats nach dem Tage der Ver- öffentlichung bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle (Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Zimmer 201) Widerspruch erhoben werden. Niddatal, 01.07.2024 gez. Michael Hahn Bürgermeister u NaNfechtBarKeit und Inkrafttreten des Umlegungsplans Die Betreuungsgruppe der Sozialstation „häusliche Pflege“ in Niddatal, Rosbach v. d. H. und Wöllstadt hat zum 01.07. im evangeli- schen Gemeindehaus in Assenheim (Haupt- straße 29, 61194 Niddatal) neue Räumlich- keiten gefunden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer freuen sich auf eine neue und barrierefreie Umgebung. Die Gruppe trifft sich immer montags um 14 Uhr zum Ge- dankenaustausch bei Kaffee und Kuchen. Neue Teilnehmer können sich unter der Te- lefonnummer 06003 810-124 anmelden. Ein Hol- und Bringservice wird durch die Sozial- station angeoten. Der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe Steffen Maar Bürgermeister Rosbach v. d. Höhe, den 28. Juni 2024 B etreuuNgsgruPPe findet neue Räumlichkeit M ÜLLABHOLUNG Fr., 5. Juli 2024 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 5. Juli 2024 - Altpapier in allen Stadtteilen Fr., 5. Juli 2024 - Bioabfall Mo., 8. Juli 2024 - Restmüll Fr., 12. Juli 2024 - Bioabfall Fr., 19. Juli 2024 - Bioabfall Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.
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