Niddataler Nachrichten 2024-21
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 25.10.2024 Niddataler Nachrichten da Ausgabe 21/2024 Jahrgang 6 Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I10 „Im Kloster / Gutshöfe“, 1. Erweiterung hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungs- plan I10 „Im Kloster / Gutshöfe“, 1. Erweite- rung“ in ihrer Sitzung am 08.10.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung in Kraft. Der Bebauungsplan sowie die Begründung hierzu werden im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns b auleitplanung Der s taDt n iDDatal , s taDtteil i lbenstaDt Bebauungsplan I10 „Im Kloster / Gutshöfe“, 1. Erweiterung Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewie- sen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beacht- lich sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hin- gewiesen, dass der Ent- schädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeich- neten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her- beiführen, dass er die Leistung der Entschädi- gung schriftlich bei dem Entschädigungspflich- tigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsan- spruch, wenn nicht inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah- res, in dem die o.g. Ver- mögensnachteile einge- treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige- führt wird. Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des nor- malen Erscheinungstermins ein Sonderdruck heraus- gegeben. n IDDaTalER n aChRIChTEn Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 8. November 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. a bFallKalEnDER 2024 Der Abfallkalender für 2024 ist als Down- load (pdf und ics) auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt.
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