Niddataler Nachrichten 2024-22

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 08.11.2024 Niddataler Nachrichten Ausgabe 22/2024 Jahrgang 6 Am Montag, dem 18. November 2024, um 20.00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhauses Ilbenstadt die nach § 8a der Hessischen Ge- meindeordnung durchzuführende Bürgerver- sammlung statt. Hauptthema der Bürgerversammlung wird die Änderung der Abfall Satzung und die Umstellung von Wiege auf Zähler Ident Sys- tem sein. Der AWB Wetterau wird durch Herrn Dr. Roth ebenfalls anwesend sein um Fragen der Bürgerinnen und Bürger neben e inladung Zur B ÜrgerVersammlung Herrn Bürgermeister Hahn zu beantworten. Dieser wird in seinen Mitteilungen auch über weitere laufende Dinge rund um die Verwal- tung berichten. Für die Aussprache in der Bürgerversamm- lung stehen auch Mitglieder des Magistrates zur Verfügung. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen. gez. Florian Porth Stadtverordnetenvorsteher N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 22. November 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. A BFALLKALENDER 2024 Der Abfallkalender für 2024 ist als Down- load (pdf und ics) auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt. M ÜLLABHOLUNG Fr., 8. November 2024 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 11. November 2024 - Restmüll Do., 21. November 2024 - Grünabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Fr., 22. November 2024 - Grünabfall in Ilbenstadt Fr., 22. November 2024 - Altpapier in allen Stadtteilen Lichtraumprofil Sind Sie Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen oder Wegen? Dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilneh- mer den ihnen zugedachten Verkehrsraum entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benut- zen können. Daher ist an Straßen und We- gen das sog. „Lichtraumprofil“ von Bewuchs frei zu halten. Wer dies unterlässt, muss nicht nur mit einer kostenpflichtigen Besei- tigungsanordnung durch die zuständige Be- hörde und gegebenenfalls Ersatzvornahme rechnen, sondern riskiert u.U. auch ganz e r h e b l i c h e S c h a d e n - e r s a t z f o r - d e r u n g e n , sollte sich ein Unfall e r e i g n e n , der (auch) auf den Be- wuchs zu- rück zu füh- ren ist. Bewuchs zurück schneiden Überprüfen Sie bitte den B e w u c h s an Ihrem Grundstück. S c h n e i d e n V erPflichtung Zum r ÜcKschnitt von Überwuchs auf öffentliche Verkehrsflächen Sie die Pflanzen erforderlichenfalls gleich zu- rück (Der Rückschnitt muss bis zur Grund- stücksgrenze erfolgen! ). Beachten Sie da- bei, dass es nicht ausreicht, den Bewuchs einmal im Jahr soweit zurück zu schneiden, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Lichtraumprofil ist ganzjäh- rig frei zu halten. Wer nur einmal schneiden will, sollte das Wachstum der Pflanzen bis zum nächsten Schnitt bereits berücksichti- gen. Niddatal, im Oktober 2024 Stadt Niddatal Ordnungsamt Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsan- spruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die je- weiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden.

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