Niddataler Nachrichten 2024-23
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 22.11.2024 Niddataler Nachrichten id a Ausgabe 23/2024 Jahrgang 6 i hr b ÜrgerbÜro informiert : Am Mittwoch, 04.12.2024 ist das Bürgerbüro wegen Schulung ab 13 Uhr geschlossen. Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lär- maktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesba- den und Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes sind Lärmaktionspläne, mit de- nen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahn- strecken mit über 30.000 Zügen im Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern , aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderli- chenfalls zu überarbeiten. Im Regierungs- bezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offen- bach a. M. und Wiesbaden. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regie- rungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Ö ffentliche b eKAnntmAchung w Ahlhelferinnen und w Ahlhelfer gesucht ! Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Neben Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durch- führung der bevorstehenden Wahl weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Persönliche Voraussetzung Um Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie: • am Wahltag die deutsche Staatsangehö- rigkeit besitzen • das 18. Lebensjahr vollendet haben • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein Aufgaben im Wahlvorstand • Begleitung der ordnungsgemäßen Durch- führung der Wahlhandlung in den Wahllo- kalen • Überprüfung der Wahlberechtigung • Aushändigung der Stimmzettel • Ab 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses • Erstellung einer Wahlniederschrift Zeitlicher Aufwand Die Stimmabgabe in den 6 Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der jeweilige Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbei- ten im Wahllokal zu erledigen. In der Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale mit min. drei Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer zu beset- zen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorste- her teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmit- tagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein. Entschädigung Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelfe- rin/ jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Auf- wandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter: Stadtverwaltung Niddatal -Wahlamt- Hauptstraße 2 61194 Niddatal Telefon-Nr.: 06034/ 91 24-39 E-Mail: wahl@niddatal.de M ÜllAbHOlUnG Fr., 22. November 2024 - Altpapier in allen Stadtteilen Mo., 25. November 2024 - Restmüll Mi., 27. November 2024 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 28. November 2024 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 29. November 2024 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 29. November 2024 - Bioabfall Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Der • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teil- plan Regierungsbezirk Darmstadt Land- kreise • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teil- plan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesba- den • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teil- plan Verkehrsflughafen Frankfurt Main tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlich- keitsbeteiligung. Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Re- gierungspräsidiums Darmstadt (https://rp- darmstadt.hessen.de/ ) unter der Rubrik „Öf- fentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt. Darmstadt, 28. Oktober 2024 Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3 – 66 i 05.07 n IddATAler n ACHrICHTen Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 6. Dezember 2024. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen.
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