Niddataler Nachrichten 2024-24
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 06.12.2024 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 24/2024 Jahrgang 6 s atZung fÜr die f reiwillige f euerwehr der s tadt n iddatal Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr.6 der Hessi- schen Gemeindeordnung (HGO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBI. S. 291), in Verbin- dung mit §§ 11, 12 II des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBI. 1 S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBI. S. 374) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 13.11.2024 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen: § 1 Gleichstellungsbestimmung Die in dieser Satzung genannten Personen- bezeichnungen umfassen alle geschlecht- lichen Formen. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die ausdrückli- che Nennung der einzelnen Formen verzich- tet. § 2 Organisation, Bezeichnung (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Nid- datal ist als öffentliche Feuerwehr eine städtische Einrichtung (§ 7 Abs. 1 HBKG). Sie führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr Niddatal“ (2) Die Stadtteilfeuerwehren führen als Zu- satz die jeweilige Bezeichnung des Standortes: „Freiwillige Feuerwehr Niddatal-Assenheim“ „Freiwillige Feuerwehr Niddatal-Bönstadt“ „Freiwillige Feuerwehr Niddatal-Ilbenstadt“ „Freiwillige Feuerwehr Niddatal-Kaichen“ (3) Die Freiwillige Feuerwehr Niddatal steht unter der Leitung des Stadtbrandinspek- tors. § 3 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen den vorbeugenden und abweh- renden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfeleistung bei anderen Vor- kommnissen und die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung im Sinne der §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 6 und 6 HBKG. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Frei- willige Feuerwehr die aktiven Feuerwehr- angehörigen nach den geltenden Feuer- wehr-Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschriften aus- und fort- zubilden. § 4 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Niddatal gliedert sich in folgende Abteilungen: 1. Einsatzabteilung 2. Ehren- und Altersabteilung 3. Jugendfeuerwehr 4. Kindergruppe 5. Musikabteilung § 5 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten (1) Die Feuerwehrangehörigen haben die durch die Stadt unentgeltlich zur Verfü- gung gestellte Dienst- und Schutzklei- dung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehr- dienst vollständig zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außer- dienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Aus- rüstung kann die Stadt Ersatz verlangen. (2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Stadtbrandinspektor oder dem Wehrfüh- rer unverzüglich anzuzeigen: a) im Dienst erlittene Körper- und Sach- schäden, b) Verluste oder Schäden an der persönli- chen und sonstigen Ausrüstung, c) den Entzug der Fahrerlaubnis sowie erteilte Fahrverbote, d) die rechtskräftige Verurteilung wegen Straftaten aa.) wegen der Gefährdung des demo- kratischen Rechtsstaates §§ 84 - 91s StGB n euer s erVice fÜr die B Ürger : Müllkalender in den Niddataler Nachrichten Gute Nachrichten für die Bürger von Niddatal: Der Müllkalender wird nicht wegfallen, sondern künftig als Bestandteil der Niddataler Nach- richten direkt in der Zeitung veröffentlicht. Der Clou: Sie können den Kalender einfach aus- schneiden und haben die Entsorgungstermi- ne wie gewohnt übersichtlich in Kalenderform griffbereit. Doch das ist nicht alles: Zusätzlich bleiben re- gelmäßig die Entsorgungstermine weiterhin in den Niddataler Nachrichten abgedruckt und bieten so zusätzliche Orientierung. Wer lieber digital plant, hat natürlich wie gewohnt Zu- griff auf alle Termine in der App oder auf der offiziellen Homepage. Dort können die Daten bequem eingesehen und heruntergeladen werden. Mit diesem Schritt verbindet die Stadt Tradi- tion und Moderne und sorgt dafür, dass alle Bürger – egal ob Papierliebhaber oder Tech- nikfan – bestens informiert sind. Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des nor- malen Erscheinungstermins ein Sonderdruck heraus- gegeben.
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