Niddataler Nachrichten 2025-03

Ausgabe 03/2025 Niddataler Nachrichten 1. Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für die Haushaltsjahre 2025/ 2026 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt- machung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal am 09.12.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushalts- jahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 400.000,00 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden für die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht ver- anschlagt. § 4 Liquiditätskredite werden nicht veranschlagt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wer- den für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: § 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht be- schlossen. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversamm- lung als Teil des Haushaltsplans am 09.12.2024 beschlossene Stellenplan. § 8 1. Ein erheblicher Umfang im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO (Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung) liegt vor, wenn der Betrag der bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Aufwen- dungen des Ergebnishaushaltes oder 10 % aller Auszahlungen des Finanzhaushalts über- steigt. 2. Der Magistrat entscheidet über die Leistungen von Über- und Außerplanmäßigen Aufwen- dungen und Auszahlungen nach § 100 HGO, sofern diese nicht als „erheblich“ anzusehen werden. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von jeweils 50.000 Euro gelten dabei als „nicht er- heblich“. Niddatal, den 10.12.2024 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/ 2026 H aushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haus- haltsjahre 2025/ 2026 wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. 3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vom 20.01.2025; Az.: 1.5/ 17 Die nach § 103 Absatz 2 HGO erforderliche Ge- nehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Fest- setzungen in § 2 der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2024 beschlossene Haushaus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist hin- sichtlich der in § 2 getroffenen Festsetzung ge- nehmigungspflichtig. Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von 400.000 Euro (in Worten: vierhundert- tausend Euro) gemäß § 103 Absatz 2 HGO. Friedberg, den 20.01.2025 Der Landrat des Wetteraukreises Jan Weckler, Landrat 4. Öffentliche Auslegung Der Haushaltsplan der Stadt Niddatal für die Haushaltsjahre 2025/ 2026 liegt zur Einsichtnah- me von Montag, den 10.02.2025 bis Freitag, den 21.02.2025 in der Stadtverwaltung Niddatal, Bürgerbüro, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwal- tung aus. Niddatal, den 27.01.2025 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 1. Haushaltssatzung r Stadt Ni datal für die Haushaltsjahre 2025/ 2026 Aufgrund §§ 94 ff. d r Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 09.12.2024 folgend Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 5 und 2026 b schlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Ergebnishaushalt 2025 2026 im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 24) 23.713.690 € 24.491.830 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 25) 23.669.886 € 24.404.891 € mit einem Saldo von 43.804 € 86.939 € im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 27) 0 € 0 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Pos. 28) 0 € 0 € mit einem Saldo von 0 € 0 € mit einem Überschuss von (Pos. 30) 43.804 € 86.939 € 2 im Finanzhaushalt 2025 2026 mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Pos. 19) 644.718 € 858.323 € und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) 3.947.115 € 4.348.855 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) 4.969.500 € 3.538.100 € mit einem Saldo von (Pos. 29) -1.022.385 € 810.755 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) 400.000 € 0 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) 640.000 € 596.500 € mit einem Saldo von (Pos. 33) -240.000 € -596.500 € mit einem Zahlungsmittelüberschuss von (Pos. 34) -617.667 € 1.072.578 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetr g der Kredite, en Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Inv stitionsförderu gs aßna m n erforderlich ist, shaltsjahr 2025 auf 40 . 0 ,00 EUR festgesetzt. § 3 erpflichtungser ächtigungen erden für die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt. § 4 Liquiditätskredite werden nicht veranschlagt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 un 2026 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2025 2026 a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 395 % 395 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 % 480 % 2. Gewerbesteuer auf 380 % 380 %

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