Niddataler Nachrichten 2025-03

Ausgabe 03/2025 Niddataler Nachrichten In den Niddataler Nachrichten Nr. 23 aus 2024 (Ausgabe vom 22.11.2024) wurde bereits vor Einführung der neuen Müllgebühren umfangreich über die neuen Müllgebühren informiert. So wurde darüber informiert, dass es ab dem Veranlagungsjahr 2025 im Bereich „Restabfall“ und „Bio-Müll“ nicht mehr auf die entsorg- te Müllmenge als Gewicht ankommt, sondern die Anzahl der Leerungen maßgebend sind. Bei der Entsorgung von „Altpapier“ ändert sich nichts. Ebenfalls ändert sich nichts bei der Entsorgung der „gelben Tonnen“ (Duales System Deutschland, DSD). Auf die Abfuhr der „gelben Tonnen“ hat die Stadt Nid- datal keinen Einfluss. Bevor wir nachstehend auf die einzelnen Abfallarten und die dortigen Änderungen eingehen, möchten wir vorausschicken, dass den neuen städtischen Müllge- bühren eine rechtssichere Gebührenkalkulation nach dem Hessischen Abgabegesetz (KAG) zugrunde liegen. Grundlage für die Gebührenkalkulation war die von dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) durchgeführte europaweite Ausschreibung zur Müllsammlung. Was ändert sich nun konkret im Bereich „Restabfall“ und „Bio-Müll“? Die neue Abrechnungssystematik tritt generell zum 01.01.2025 im gesamten Wetteraukreis in Kraft. Losgelöst hiervon sind jene Kommunen, die eine eigenstän- dige Müllentsorgung betreiben (wie z.B. die Städte Bad Vilbel oder Bad Nauheim). Im Bereich „Restmüll“ kommt es bei der Gebührenfestsetzung nicht mehr auf das Gewicht an, sondern auf die jährliche Anzahl der tatsächlich in Anspruch ge- nommenen Kippungen/ Anzahl der Leerungen. Jeder Gebührenpflichtige im Stadtgebiet Niddatal hat dabei eine Mindestanzahl an Leerungen, unabhängig von der Tonnengröße, zu zahlen. Diese beläuft ab dem 01.01.2025 im Bereich „Restmüll“ auf 6. Für die Mindestleerung ist eine Müllgebühr (Grund- gebühr zuzüglich Leerungsgebühr) in nachfolgen- der Höhe zu zahlen: Die Stadt Niddatal bietet für den Bereich „Restmüll“ insgesamt 17 Abfuhrtermine in 2025 an. Die Abfuhrtermine wurden bereits in den Niddataler Nachrichten in Form eines Müllkalender an die Haushalte im Stadt- gebiet übermittelt. Ebenfalls stehen diese online auf der Homepage der Stadt Niddatal zur Verfügung. Weiterhin besteht die Möglichkeit in der Stadtver- waltung Niddatal sich einen solchen Müllkalender nachträglich zu besorgen. Für jede weitere Leerung (ab der 7. Leerung) sind zusätzliche Leerungs-Gebühr zu zahlen: Da die Stadt Niddatal für das erste Veranlagungsjahr 2025 keine Erfahrungswerte besitzt, wie sich das Leerungsverhalten ab dem 01.01.2025 im Stadtgebiet darstellen wird, wurde auf Erfahrungswerte anderer Kommunen zurückgegriffen. Erfahrungsgemäß wird mit einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 10 Leerungen je Tonne, unabhängig ihres Volumens, ausgegangen. In dem Müllgebühren-Bescheid 2025 finden Sie deshalb auch eine Vorausleistung von insgesamt 10 Leerungen, obwohl Sie vielleicht in 2025 nur die Mindest- leerung in Anspruch nehmen werden. Wir möchten an dieser Stelle bereits darauf hinweisen, dass es sich bei den Festsetzungen im Gebührenbescheid 2025 nur um eine Vorausleistung auf die Müllgebühren handelt und eine Endabrechnung im Abgabebescheid 2026 erfolgt. Das Leerungsverhalten 2025 würde dann, analog der bisherigen Praxis, als Grundlage für die Vorausleistung 2026 dienen. Wir bitten um Verständnis, dass das Steueramt bei den Vorausleistungen nicht einheitlich von einer Mindestleerungs-Anzahl je Gebührenzahler ausgehen kann, da auch die laufenden Fix-Kosten (z. B. für Müllsammlung, Müllentsorgung, etc.) durch die Gebühreneinnahmen unterjährig gedeckt werden müssen. Ein Mülltonnen-Tausch ist nach wie vor über die Stadtverwaltung Niddatal (online über: https://www.niddatal.de/verwaltung/muellgebuehren/) oder über den Abfallwirtschaftsbetrieb Wetterau (AWB) möglich. Achten Sie bitte darauf, dass sich durch ein Gefäßtausch an der zu zahlenden Grundgebühr (außer bei einem 1.100 Liter-Container) sich nichts ändert. Der Tausch wirkt sich nur auf die Leerungsgebühr aus. Im Bereich „Bio-Müll“ stellt sich die Abrechnungs-Situation etwas anders dar. Die Stadt Niddatal bietet im gesamten Jahr 2025 insgesamt 34 Leerungen an. Die festgelegten Abfuhrtermine sind ebenfalls im Müllkalender 2025 der Stadt Niddatal enthalten. Für die im Stadtgebiet Niddatal existierenden beiden Mülltonnengrößen sind nachfolgende „Fest-Gebühren“ zu zahlen: In der jährlichen Gebühr sind die insgesamt 34 Leerungen vollständig enthalten. Sollten weniger als 34 Leerungen in Anspruch genommen werden, ist die Ge- samtgebühr dennoch vollständig zu zahlen. Im Bio-Müllgebühren-Bescheid 2025 finden Sie bezogen auf die jeweilige Mülltonnengröße die Vorausleistungsgebühren wieder. Eine betragsmäßige Anpassung des Vorausleistung für das Jahr 2025 erfolgt in Anlehnung des Restmülles nicht, da es sich wie bereits zuvor erwähnt um eine feste jährliche Gebühr handelt. Ein Mülltonnen-Tausch ist auch im Bereich „Bio-Müll“ nach wie vor über die Stadtverwaltung Niddatal (online über: https://www.niddatal.de/verwaltung/muellgebuehren/) oder über den AWB möglich. Weitere Gebührensätze Sollten sich noch Fragen zur neuen Müllgebühren- abrechnung ergeben, steht das Steueramt-Team gerne zur Verfügung. Ihr Steueramt der Stadt Niddatal D as S teueramt informiert ! Zur Einführung der neuen Müllgebühren ab dem 01.01.2025 und den erteilten Müllgebühren-Bescheide für 2025 möchte das Steueramt der Stadt Niddatal über nachfolgende Änderungen informieren: 1 Bevor wir nachstehend auf die einzelnen Abfallarten und die dortigen Änderungen eingehen, möchten wir vorausschicken, dass den neuen städtischen Müllgebühren eine rechtssichere Gebührenkalkulation nach dem Hessischen Abgabegesetz (KAG) zugrunde liegen. Grundlage für die Gebührenkalkulation war die von dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) durchgeführte europaweite Ausschreibung zur Müllsammlung. Was ändert sich nun konkret im Bereich „Restabfall“ und „Bio-Müll“? Die neue Abrechnun ssy tematik tritt g nerell zum 01.01.2025 im gesamten Wetteraukreis in Kraft. Losgelöst hiervon sind jene Kommunen, die eine eigenständige Müllentsorgung betreiben (wie z.B. die Städte Bad Vilbel oder Bad Nauheim). Im Bereich „Restmüll“ kommt es bei der Gebührenfestsetzung nicht mehr auf das Gewicht an, sond rn auf die jährliche Anza l der tatsächlich in Anspruch genomme n Kippungen/ Anzahl der L erung . Jeder Gebührenpflichtige im Stadtgebiet Niddatal hat dabei eine Mindestanzahl an Leerungen, unabhängig von der Tonnengröße, zu zahlen. Diese beläuft ab de 01.01.2025 im Bereich „Restmüll“ auf 6. Für die Mindestleerung ist eine Müllgebühr (Grundgebühr zuzüglich Leerungsgebühr) in nachfolgender Höhe zu zahlen: Tonnengröße (Liter) Grundgebühr pro Jahr (Euro) Müllgebühr für 6 Mindestleerungen (Euro) Gesamtgebühr pro Jahr bei 6 tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen 80 78,00 32,16 110,16 120 78,00 48,24 126,24 240 78,00 96,48 174,48 1.100 234,00 442,20 676,20 2 Die Stadt Ni datal bietet für d Bereich „Restmüll“ ins esamt 17 Abfuhrtermine in 2025 a . Die Abfuhrtermine wurden bereits in den Niddataler Nachrichten in Form eines Müllkalender an die Haushalte im Stadtgebiet übermi telt. Ebenfalls tehen diese online auf der Homepage der Stadt Niddatal zur Verfügung. Weiterhin besteht die Möglichkeit in der Stadtverwaltung Niddatal sich einen solchen Müllkalender nachträglich zu besorgen. Für jede weitere Leerung (ab der 7. Leerung) sind zusätzliche Leerungs-Gebühr zu zahlen: Tonnengröße (Liter) Leerungsgebühr ab der 7 Leerungen, je Leerung (Euro) Leerungsgebühr für 17 Leerungen (Euro) Gesamtgebühr pro Jahr, bestehend aus Grundgebühr und max. in Anspruch genommen 17 Leerungen (Euro) 80 5,36 91,12 169,12 120 8,04 136,68 214,68 240 16,08 273,36 351,36 1.100 73,70 1.252,90 1.486,90 Da die Stadt Niddatal für das erste Veranlagungsjahr 2025 keine Erfahrungswerte besitzt, wie sich das Leerungsverhalten ab dem 01.01.2025 im Stadtgebiet darstellen wird, wurde auf Erfahrungswerte anderer Kommunen zurückgegriffen. Erfahrungsgemäß wird mit einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 10 Leerungen je Tonne, unabhängig ihres Volumens, ausgegangen. I dem Müll bühren-Bescheid 2025 fin n Sie deshalb auch eine Vorausleistu g von insgesamt 10 Leerungen, obwohl Sie vi lleic t i 2025 nur die Mind stleerung in Anspruch nehmen werden. Wir möchten an dieser Stell be eit darauf hinweisen, dass es sich bei den Festsetzungen im Gebührenbescheid 2025 nur um eine Vorausleistung auf die Müllgebühren handelt und eine Endabrechnung im Abgabebescheid 2026 erfolgt. Das Le rungsverhalten 2025 würde d nn, analog der bisherigen Praxis, als Grundlage für die Vorausleistung 2026 dienen. Wir bitten um Verständnis, dass das Steueramt bei den Vorausleistungen nicht einheitlich von einer Mindestleerungs-Anzahl je Gebührenzahler ausgehen kann, da auch die laufenden Fix- Kosten (z. B. für Müllsammlung, Müllentsorgung, etc.) durch die Gebühreneinnahmen unterjährig gedeckt werden müssen. Ein Mülltonnen-Tausch ist nach wie vor über die Stadtv rwaltung Niddatal (online über: https://www.niddatal.de/verwaltung/mu llgebueh en/) oder über den Abfallwirtschaftsbetrieb Wetterau (AWB) möglich. Achten Sie bitte darauf, dass sich durch ein Gefäßtausch an der z u zahlenden Grundgebühr (außer bei einem 1.100 Liter-Container) sich nichts ändert. Der Tausch wirkt sich nur auf die Leerungsgebühr aus. Im Bereich „Bio-Müll“ stellt sich die Abrechnungs-Situation etwas anders dar. Die Stadt Niddatal bietet im gesamten Jahr 2025 insgesamt 34 Leerungen an. Die festgelegten Abfuhrtermine sind ebenfalls im Müllkalender 2025 der Stadt Niddatal enthalten. Für die im Stadtgebiet Niddatal existierenden beiden Mülltonnengrößen sind nachfolgende „Fest- Gebühren“ zu zahlen: Tonnengröße (Liter) Jährliche Festgebühr für 34 Leerungen (Festbetrag; Euro) 120 l 72,60 240 l 118,20 In der jährlichen Gebühr sind die insgesamt 34 Leerungen vollständig enthal Sollt n weniger als 34 Leerungen in Anspruch ge ommen werd , ist Gesamtgebühr dennoch vollständig zu zahlen. Im Bio-Müllgebühren-Bescheid 2025 finden Sie bezogen auf die jewei Mülltonnengröße die Vorausleistungsgebühren wieder. Eine betragsmä Anpassung d Vorauslei tung für d s Jahr 2025 erfolgt in Anlehnung des Restmü nicht, da es sich wie bereits zuvor rwähnt m eine feste jährliche Gebühr handelt Ein Mülltonn n-Tausch ist auch im Bereich „Bio-Müll“ nach wie vor über die Stadt waltung Niddatal (online über: https://www.niddatal.de/verwaltung/muellgebuehren/) o über den AWB möglich. Weitere Gebührensätze Restabfallsäcke, 70 l 7,50 € Beistellung bei Abfuhr Sperrmüll 50,00 € max. 3 cbm Gebühr für Leerung fehlbefüllter Behälter; 2-Rad-Behälter 4-Rad-Behälter 40,00 € 80,00 € je Leerung Bio-Beutel, 50 Stck. 3,50 € Grünabfallsack, 120 l 0,75 € Tonnengröße (Liter) Jährliche Festgebühr für 34 Leerungen (Festbetrag; Euro) 120 l 72,60 240 l 118,20 In der jährlich n Gebühr sin di insgesamt 34 Leerungen volls Sollten w niger als 34 Leerungen in Anspruch genommen Gesamtgebühr dennoch vollständig z u zahlen. Im Bio-Müllgebühren-Bescheid 2025 find n Sie bezogen a Mülltonnengröße di Vorausleistungsgebühren wieder. Eine Anpassung des Vorausleistung für das Jahr 2025 erfolgt in Anlehnun icht, da es sich wi bereits zuvor erwähnt um ei e feste jährliche G Ein Mülltonnen-Tausch ist auch im Bereich „Bio-Müll“ nach wie vor waltung Niddatal (online über: https://www.niddatal.de/verwaltung/muel über den AWB möglich.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1