Niddataler Nachrichten 2025-03

a mtlicHe b ekanntmacHung Feststellung des Ausscheidens aus der Stadtverordnetenversammlung und des Nachrü- ckens in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal Gemäß § 34 KWG rückt somit vom Wahlvor- schlag der Partei „DIE LINKE“ der noch nicht berufene Bewerber nach. Nach § 34 Abs. 1 des Hessischen Kom- munalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des obigen Wahlvorschlags, Frau Christa Kreich nachrückt. Frau Christa Kreich erklärte form- und fristgerecht, dass sie das Mandat als Stadtverordnete nicht annimmt. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt somit der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Partei „DIE LINKE“ nach. Dies ist Herr Norbert Eidenhammer. Da Herr Norbert Eidenhammer auf sein Man- dat verzichtet hat, rückt der nachfolgende Bewerber vom Wahlvorschlag der Partei „DIE LINKE“ Herr Jens Alexander Klietz Außenliegend 10 61194 Niddatal nach. 61194 Niddatal, den 28.01.2025 gez. Schwenz Gemeindewahlleiter Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 07.02.2025 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 3/2025 Jahrgang 7 D as b ÜrgerbÜro informiert : Im Rathaus der Stadt Niddatal sind ab so- fort keine Vordrucke mehr für die Steuerer- klärung zur Abholung erhältlich. Das Hes- sische Finanzministerium hat den Versand der Unterlagen an alle Verwaltungsstellen im Bundesland eingestellt. Die Hessische Steu- erverwaltung begründet diese Maßnahme mit der fortschreitendenden Digitalisierung und der zunehmenden Abgabequote über das elektronische Steuererklärungssystem Elster. Ziel ist es, die elektronische Abgabe von Steuererklärungen weiter zu fördern und Verwaltungsabläufe zu vereinheitlichen. Um Formulare in Papierform zu erhalten, müssen Bürgerinnen und Bürger sich tele- fonisch an das Finanzamt Friedberg (06031 - 490) wenden. Alternativ können die Unter- lagen von der Homepage des Bundesfinanz- ministeriums www.formulare.bfinv.de herun- tergeladen und ausgedruckt werden. Die zusätzlichen Sprechzeiten umfassen nach- folgende Tage und Zeiten: - Freitag, den 21.02.2025, von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr - Samstag, den 22.02.2025, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Sonntag, den 23.02.2025, von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Während der zusätzlich angebotenen Sprech- zeiten können generell nur Angelegenheiten rund um die Bundestagswahl erledigt wer- den. Selbstverständlich kann vor Ort im Rathaus auch direkt gewählt werden. Für die zusätzlichen Sprechzeiten bedarf es keiner Terminvereinba- rung . Sollte es hierdurch zu längeren Wartezeiten kommen, bitten wir dies entsprechend mit ein- zuplanen. Hierbei ist folgendes zu beachten: • Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung zur Erteilung eines Wahlscheines/ Brief- wahlunterlagen ist Freitag, der 21.02.2025 um 15:00 Uhr, gemäß § 27 Absatz 4 Satz 1 Bundeswahlordnung (BWO). • Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein/ Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, so kann ihm bis zum Samstag, den 22.02.2025 um 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein/ Briefwahlun- terlagen erteilt werden, gemäß § 28 Ab- satz 10 BWO. • Die Beantragung eines Wahlscheines/ Briefwahlunterlagen am Wahltag (Sonn- tag, den 23.02.2025) kann, gemäß § 27 Absatz 4 Satz 3 BWO, bis 15:00 Uhr er- folgen, wenn der Wähler wegen nach- gewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zu- mutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für Fragen rund um die anstehende Bun- destagswahl steht selbstverständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zur Verfügung. A bFAllAbhOluNg Mo., 17. Februar 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 18. Februar 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Do., 20. Februar 2025 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Do., 20. Februar 2025 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 21. Februar 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 21. Februar 2025 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 28. Februar 2025 - Tonnentausch falls erforderlich D as W aHlamt informiert ! Anlässlich der am Sonntag, den 23.02.2025 bevorstehenden Bundestagswahl informiert das Wahlamt der Stadt Niddatal über zusätzliche Sprechzeiten des Bürgerbüros. Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenver- sammlung am 14. März 2021 gewählte Be- werber des Wahlvorschlags der Partei „DIE LINKE“, Herr Reinhard Frische hat sein Man- dat als Stadtverordnete mit Schreiben vom 24.10.2024 zum 01.01.2025 niedergelegt. Er scheidet somit aus der Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal aus. Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann

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