Niddataler Nachrichten 2025-04

B eKanntmachung der u nanfechtBarKeit Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans zur 9. Vorwegnahme der Entscheidung für den Bereich der Bodenordnung „An der Steinkaute“ gemäß § 71 Bau- gesetzbuch (BauGB). Niddatal, den 17.02.2025 gez.: Michael Hahn Bürgermeister Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 21.02.2025 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 4/2025 Jahrgang 7 A BFALLABHOLUNG Fr., 21. Februar 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 21. Februar 2025 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Di., 25. Februar 2025 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 26. Februar 2025 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 28. Februar 2025 - Tonnentausch falls erforderlich Mo., 3. März 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 4. März 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Für das Umlegungsgebiet „An der Steinkau- te“ in der Gemarkung: Ilbenstadt, wird nach § 71 BauGB bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur 9. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfassung vom 18.12.2024 un- anfechtbar geworden ist. Diese 9.Vorwegnahme betrifft die Ordnungs- nummern 1 und 17. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung gemäß § 72 Abs. 1 BauGB wird der bisheri- ge Rechtszustand durch den im Umlegungs- plan vorgesehenen neuen Rechtszustand er- setzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Nach § 64 Abs.2 BauGB sind die Geldleis- tungen fällig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann inner- halb eines Monats nach dem Tage der Ver- öffentlichung bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Widerspruch erhoben werden. Gz: 2-BD-05-19-44-01-B-0002#001 Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 Verfahrensnummer: UF-1944 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Vorstandswahl im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessi- sches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungs- gesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsver- fahren Wöllstadt B3/B45 notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilneh- merversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am: Donnerstag, den 13.03.2025 um 19:00 Uhr, Gemeindehaus Evangelische Kirche, Großer Saal, Frankfurter Str. 31, 61206 Wöllstadt Zu dieser Neuwahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 oder deren Bevollmächtigte eingeladen. Die Neuwahl wird von der Flurbereinigungsbe- hörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten ge- mäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentli- che Regelungen: - Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilneh- a mt fÜr B odenmanagement B Üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de merinnen und Teilneh- mern oder Bevollmäch- tigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder jede(r) Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstücks- eigentümerinnen oder Grundstückseigentü- mern bevollmächtigt wurde, nur eine Stim- me; gemeinschaftliche Eigentümerinnen / Eigentümer gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, wel- che die meisten Stimmen erhalten. - Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungs- behörde Mitglieder des Vorstandes nach An- hörung der landwirtschaftlichen Berufsver- tretung bestellen. - Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wäh- len oder zu bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmer- gemeinschaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen nicht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahl- termins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grund- buchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmäch- tigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzule- gen. Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstands- wahl sowie weitere Informationen zum Flurbe- reinigungsverfahren über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/UF1944 abrufbar. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurberei- nigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/daten- schutz eingesehen werden. Büdingen, den 14.02.2025 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde – Im Auftrag gez. Höhn (Verfahrensleiter)

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