Niddataler Nachrichten 2025-05

Ausgabe 05/2025 Niddataler Nachrichten A bfallabholung Do., 13. März 2025 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 14. März 2025 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mo., 17. März 2025 - Bioabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Di., 18. März 2025 - Bioabfall in Ilbenstadt Di., 18. März 2025 - Restmüll in Assenheim und Kaichen Mi., 19. März 2025 - Restmüll in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 20. März 2025 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Fr., 21. März 2025 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 21. März 2025 - Tonnentausch falls erforderlich Fr., 21. März 2025 - Grünabfall in Assenheim, Bönstadt und Kaichen Mo., 24. März 2025 - Grünabfall in Ilbenstadt Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Verlesung des Protokolls der Jahres- hauptversammlung 2024 4. Geschäftsbericht: a) 1. Vorsitzender b) Kassenführers 5. Entlastung des Jagdvorstandes 6. Verwendung des Jagdertrages 7. Verschiedenes Jagdvorstand gez. Ralf Sang V ersammlung der J agdgenossenschaft B önstadt am Mittwoch, den 09.04.2025 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Bönstadt Bekanntmachung Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die verein- fachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhält- nisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBI. I 1979, 108) in der dezeit gültigen Fassung) wird nachstehender Beschluss öffentlich bekannt gemacht: l. Einleitungsbeschluss Einleitungsbeschluss Auf Veranlassung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wird nach § 4 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentli- che Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBI. I 1979, 108) in der dezeit gültigen Fassung) für folgende Grundstücke (Flur- stücke) ein Grenzbereinigungsverfahren eingeleitet: Verfahrensgebiet:,,K246“ Aktenzeichen: 22-BD-02-07-03-B-2024#001 Die vermessungstechnischen Arbeiten werden vom Amt für Bodenmanagement Büdingen durchge- führt. Träger der Baumaßnahme: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Gutenbergstraße 2 - 4 ,63571 Gelnhausen Dieser Beschluss wurde am 24.02.2025 vom Amt für Bodenmanagement Büdingen als zuständige Behörde gefasst. II. Beteiligte im Grenzbereinigungsverfahren Nach § 5 GrBerG HE sind im Grenzbereinigungs- verfahren folgende Personen bzw. Stellen beteiligt: 1. Eigentümerinnen und Eigentümer der im Verfah- rensgebiet gelegenen Grundstücke (Flurstücke), 2. Träger der Baumaßnahme, 3. die lnhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem Grundstück oder an einem das Grund- stück belastenden Recht, 4. die lnhaber eines nicht im Grundbuch eingetra- gen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines An- spruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rech- tes, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nut- zung des Grundstücks berechtigt oder den Ver- pflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt. Die unter 4. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts der oben genannten Behörde zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Grenzbereinigungsplan erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird die oben genannte Behörde dem Anmeldenden eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes set- zen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen. Wechselt die Person eines Berechtigten während des Grenzbereinigungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Über- gangs des Rechtes befindet. lll. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteili- gung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntma- chung bei der oben genannten Behörde anzumel- den. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer von oben ge- nannten Behörde gesetzten Frist, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen. Der lnha- ber eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Grenzberei- nigungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung ei- nes vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung A mt für B odenmanagement B üdingen - Neuordnung - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de des Einleitungsbeschlusses zuerst in Lauf gesetzt worden ist. lV. Verfügungssperre Nach § 7 GrBerG HE dürfen von der Bekanntma- chung des Einleitungsbeschlusses bis zur Be- kanntmachung der Unanfechtbarkeit des Grenz- bereinigungsplanes im Verfahrensgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der oben genannten Be- hörde Grundstücke geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grund- stück getroffen werden. V. Betretungsrecht Grundstückseigentümerinnen und Grundstücksei- gentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass Beauftragte der oben genannten Behörde zur Vorbereitung und Durchführung der Grenzbereinigung Grundstücke betreten und dort die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten ausführen. Vl. Einsicht Der Einleitungsbeschluss kann beim Amt für Bo- denmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen während den Dienststunden ein- gesehen werden. Vll. Bekanntgabe Dieser Einleitungsbeschluss gilt am Tag nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. VlIl. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Einleitungsbeschluss kann innerhalb ei- nes Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahn- hofstraße 33, 63654 Büdingen schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. lX. Datenschutserklärung Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungs- verfahren kann im lnternet unter der Adresse https:// hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden Büdingen, den 24.02.2025 Amt für Bodenmanagement Büdingen - Grenzbereinigungsbehörde - gez. Dr. Schweitzer, Amtsleiter , Schöneck, Niddatal

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