Niddataler Nachrichten 2025-05

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 07.03.2025 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 5/2025 Jahrgang 7 h essenWeiter W arntag Am 13. März 2025 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10:15 Uhr die Sirenen. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Ka- tastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorla- ge) erforderlich sein. Cell-Broadcasting des BBK Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Bro- adcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesemWarnme- dium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt. hessenWARN-Meldungen Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbeson- dere auch Lösungen für Smartphones („War- nApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessen- WARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer Kat- Warn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnun- gen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hes- senWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensitua- tionen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefah- renstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristi- Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibi- lisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die in- novative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an. Zum Test der Warnmedien und zur Sensibili- sierung der Bevölkerung hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der re- gionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Am 13. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rhein- land-Pfalz, nun erstmals auch in Hessen durch- geführt. Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregio- nalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweite Medien FFH und HR eingebunden. Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bür- gern sollen durch die Probewarnung deren Funk- tion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis geru- fen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsa- gen wird die hessische Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN infor- miert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informa- tionen erhalten. schen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen. Der Warntag am 13. März beginnt um 10:15 Uhr mit der hessenweiten Warnung, sowohl über Cell-Broadcast, WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunk- anstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensig- nal „Warnung der Bevölkerung“. Um 10:50 Uhr erfolgt die Entwarnung. Sirenensignale im Zivil- und Katastrophen- schutz in Deutschland: „Warnung der Bevölkerung“ Einminütiger auf- und abschwellender Heulton Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen - informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an. Entwarnung Einminütiger durchgängiger Dau- erton Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben Anmeldung zur hessenWARN-App Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Ver- fügung für: • iPhone im App Store • Android Phone im Google Play Store Hessisches Ministerium des Innern Das hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, der Landes- wahlleiter und die Stadt Niddatal bedanken sich herzlich bei allen Beteiligten für ihren engagierten Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Bundestags- wahl. Besonders hervorzuheben ist die beein- druckende Leistung angesichts der kurzfris- tigen vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb weniger Wochen organisiert werden musste. Dank der tatkräftigen Unterstützung der Wahl- helferinnen und Wahlhelfer, der Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter der Wahlbehörden, des d anKe an alle h elfer der Bundestagswahl in Niddatal Statistischen Landesamtes und der Zentralen Datenverarbeitung konnte die Wahl reibungs- los und professionell durchgeführt werden. Die hohe Einsatzbereitschaft und Präzision aller Beteiligten haben einmal mehr die Leis- tungsfähigkeit der hessischen Wahlorganisa- tion unter Beweis gestellt. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände. Durch ihren Einsatz am Wahltag wurde ein geordneter Ab- lauf der Wahlhandlungen sichergestellt und die vorläufigen Ergebnisse zügig und fehlerfrei ermittelt.

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